Sonderregelung für die Modulteile GER8 und GER9 a im Sommersemester 2023
Zur optimalen Belegung von Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2023 und nach Rücksprache mit der Lehrkoordination in den Teilfächern Neuere deutsche Literatur und
Germanistische Sprachwissenschaft hat der Fachprüfungsausschuss für den kBA Germanistik eine Sonderregelung für eine pauschale Anrechnung von Lehrveranstaltungen beschlossen.
Für Studierende, die den Teilstudiengang kBA Germanistik nach PO 2021 studieren, gilt:
- In Modulkomponente GER 8a werden nicht nur Vorlesungen, sondern auch Proseminare angerechnet, und zwar diejenigen, die für GER 8a nach PO 2019 angerechnet werden.
- In Modulkomponente GER 9a werden nicht nur Proseminare, sondern auch Vorlesungen angerechnet, und zwar diejenigen, die für GER 9a nach PO 2019 angerechnet werden.
Diese Regelung gilt einmalig für das Sommersemester 2023.