Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Anerkennungen von Prüfungsleistungen anderer Universitäten

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung, in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität worben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.

Für die Anerkennung müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und dieses Formular mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abgeben.

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